Am 01.01. 2006 ist das neue EU-Hygienepaket in Kraft getreten, damit wurde auch die EU-Zulassung für Großküchen neu geregelt (EU Hygieneverordnungen (EG) 852/2004 und 853/2004)
Demnach gilt eine Zulassungspflicht für Großküchen, die tierische Produkte verarbeiten und mehr als ein Drittel des Angebotes an andere Betriebe liefern. Zulassungspflichtig sind ausliefernde Betriebe auch, wenn sie zwar weniger als ein Drittel ihrer Produktion ausliefern, das aber weiter als 100 km entfernt. Entscheidend für die Zulassung sind alle Aspekte von Hygiene und HACCP und deren Dokumentation.
Selbstverständlich gewährleisten wir als national und international tätiges Catering-Unternehmen die Einhaltung dieser neuen Richtlinien als Bestandteil unseres Qualitätsversprechens!